Änderungen am Grundbesitz bis zum 30.4.2026 anzeigen (BayLfSt)
Für eine korrekte Ermittlung der Grundsteuer sind aktuelle Angaben zu den entsprechenden Grundstücken bzw. Betrieben der Land- und Forstwirtschaft unerlässlich. Die Eigentümer sind daher gesetzlich dazu verpflichtet, dem Finanzamt entsprechende Änderungen am Grundbesitz zu melden. Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) weist nochmals auf die einmalige Verlängerung der Frist zur Anzeige von Änderungen gegenüber der Steuerverwaltung bis zum hin und gibt weitergehende Informationen rund um die Anzeige von Änderungen bekannt.
17 April, 2026