Zunehmende Vermögensübergänge als Folge des Generationenwechsels erfordern hohen Beratungsbedarf. Dabei hängen rechtliche Sicherheit – beispielsweise hinsichtlich der Pflichtteilsproblematik – und Höhe der Steuerbelastung bei Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Ertragsteuern maßgeblich von der konkreten Gestaltung des Einzelfalls ab. Sorgfältig erarbeitete betriebswirtschaftliche und steuerliche Gestaltungen helfen Steuern zu sparen und bieten Möglichkeiten, die zu erwartenden Steuerbelastungen vorausschauend zu planen. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, den Zeitpunkt von Vermögensübertragungen oder Unternehmensnachfolgen auf die individuellen Verhältnisse des Mandanten abzustimmen, wie zum Beispiel Schenkungen zum gewollten Zeitpunkt vorzunehmen um steuerliche Freibeträge voll ausschöpfen zu können. Zur Umsetzung des betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Konzeptes bedarf es einer rechtlich ausgefeilten Vertrags- und Testamentsgestaltung um sicher zu gehen, dass der Wille des Übertragenden bzw. des Erblassers nicht ins Leere läuft.
Bei Übertragung von Privat- und Betriebsvermögen unter Lebenden (Schenkung) beispielsweise auf:
Bei Übertragung von Todeswegen:
Sachverhaltsanalyse
Konzeptionierung
Umsetzung des Konzepts durch die KUNERT Rechtsanwaltskanzlei