Wer an der Grenze mit zu viel Bargeld erwischt wird oder sowieso über eine Selbstanzeige nachdenkt, braucht guten juristischen Rat. Prävention und Verteidigung ist eine äußerst komplexe Materie, die viel Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick erfordert. In unserem Team vereinen wir steuerliche und strafrechtliche Kompetenz. Wir verteidigen den Beschuldigten und betreuen ihn zugleich im parallel stattfindenden Besteuerungsverfahren (Betriebsprüfung, Steuerfahndungsprüfung).
- Vorbeugung und Vermeidung von Steuerstraftaten
- strafbefreienden Selbstanzeigen
- Durchsuchungen der Steuerfahndung
- Betriebs- oder Steuerfahndungsprüfungen
- Vertretung gegenüber der Bußgeld- und Strafstelle sowie im gerichtlichen Strafverfahren
- Vertretung im Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren
UNSER BERATUNGSSPEKTRUM RICHTET SICH AN:
- Steuerberater (unterstützend bei Mandantenschutzgarantie)
- Kapitalanleger und sonstige Privatpersonen
- Einzelunternehmer, Gesellschaften und Gesellschafter
- leitenden Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände