Unternehmer sein heißt planen und gestalten. Die Gestaltung Ihres Unternehmens beginnt mit der Entscheidung, mit welcher Rechtsform Sie Ihr Unternehmen führen wollen. In der gestaltenden Steuerberatung zeigen wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten, Ihre Steuerbelastung im Rahmen von gesetzlich möglichen Gestaltungsspielräumen zu optimieren. Dabei werden von uns sämtliche individuellen Faktoren wie die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens, sowie rechtliche und familiäre Gegeben-
heiten berücksichtigt. Mit der optimalen Gestaltungsberatung können Sie Ihren weiteren Weg gezielt planen und entscheiden. Ganz gleich, ob es um Unternehmensverkäufe und -käufe oder die Vermögens- und Unternehmensnachfolgeplanung geht.
Egal, ob es sich um Buchhaltungsarbeiten, die Personalabrechnung oder die Erstellung Ihres Jahresabschlusses handelt: Unser Team betreut Sie und Ihr Unternehmen kompetent und umfassend in allen betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten. Gerne werden wir auch von Kollegen für Spezialfragen, insbesondere für die Führung von Finanzgerichtsverfahren, hinzugezogen.
Zunehmende Vermögensübergänge als Folge des Generationenwechsels erfordern hohen Beratungsbedarf. Dabei hängen rechtliche Sicherheit – beispielsweise hinsichtlich der Pflichtteilsproblematik – und Höhe der Steuerbelastung bei Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Ertragsteuern maßgeblich von der konkreten Gestaltung des Einzelfalls ab. Sorgfältig erarbeitete betriebswirtschaftliche und steuerliche Gestaltungen helfen Steuern zu sparen und bieten Möglichkeiten, die zu erwartenden Steuerbelastungen vorausschauend zu planen. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, den Zeitpunkt von Vermögensübertragungen oder Unternehmensnachfolgen auf die individuellen Verhältnisse des Mandanten abzustimmen, wie zum Beispiel Schenkungen zum gewollten Zeitpunkt vorzunehmen um steuerliche Freibeträge voll ausschöpfen zu können. Zur Umsetzung des betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Konzeptes bedarf es einer rechtlich ausgefeilten Vertrags- und Testamentsgestaltung um sicher zu gehen, dass der Wille des Übertragenden bzw. des Erblassers nicht ins Leere läuft.
Wer an der Grenze mit zu viel Bargeld erwischt wird oder sowieso über eine Selbstanzeige nachdenkt, braucht guten juristischen Rat. Prävention und Verteidigung ist eine äußerst komplexe Materie, die viel Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick erfordert. In unserem Team vereinen wir steuerliche und strafrechtliche Kompetenz. Wir verteidigen den Beschuldigten und betreuen ihn zugleich im parallel stattfindenden Besteuerungsverfahren (Betriebsprüfung, Steuerfahndungsprüfung).