15 Dez. Anstieg des Mindestlohns zum 1.1.2024
Am ist die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV4) verkündet worden (BGBl 2023 I Nr. 321), die am in Kraft tritt.
Nach der aufgrund von § 11 MiLoG erfolgten Anpassung steigt der gesetzliche Mindestlohn ab dem auf 12,41 € (brutto) und ab dem auf 12,82 € (brutto) pro Zeitstunde. Mit der Verordnung setzt die Bundesregierung den Beschluss der Mindestlohnkommission v. rechtsverbindlich um. Die hiermit verbundenen Neuerungen sind vom Arbeitgeber bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung zu beachten.
Bundesregierung, MiLoV4, BGBl 2023 I Nr. 321
Fundstelle(n):
NWB BAAAJ-54848