Am wurde das "Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften" im BGBl. 2024 I Nr. 120 verkündet. Teil des Gesetzes ist die Änderung des Handelsgesetzbuchs in den §§ 267 Abs. 1 und 2, 267a Abs. 1 Satz 1 sowie 293 Abs. 1 Satz 1 HGB.
Die Bundesregierung hat am einen Gesetzentwurf zur Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung beschlossen. Geplant ist, die monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht um rund 25 % anzuheben.
Das Bundesamt für Justiz hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz beschlossen, die Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse mit dem Bilanzstichtag zu verlängern.
In Reaktion auf die Verbreitung moderner Zahlungs- und Investmentmethoden, insbesondere der wachsenden Bedeutung von Kryptowerten, hat die OECD im Auftrag der G20 den gemeinsamen Meldestandard (Common Reporting Standard – CRS) aktualisiert. Dieser ist seit 2017 Grundlage für den weltweiten automatischen Finanzkonteninformationsaustausch.
Am hat der Bundesrat dem Zukunftsfinanzierungsgesetz zugestimmt, das der Bundestag nur wenige Tage zuvor am verabschiedet hatte. Das Gesetz kann nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach verkündet werden.
Die Bundesregierung will den Aufbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge stärker unterstützen. Hierfür sind zwei neue Förderangebote geplant – sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen. Gesamtvolumen: 900 Millionen Euro. Beide Programme sollen in den kommenden Wochen und Monaten starten.
Das BMF hat am 12.4.2023 den Entwurf eines "Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen" (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) veröffentlicht
Mit dem Jahreswechsel treten eine Reihe neuer gesetzlicher Regeln in Kraft. Das BMF informiert über ausgewählte Neuregelungen im Jahr 2023.
Das ändert sich 2023:
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
Der Bundestag hat am Freitag, 2.12.2022, den Entwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz 2022 (BT-Drucks. 20/3879, BT-Drucks. 20/4229, BT-Drucks. 20/4445 Nr. 7) gebilligt. Das Gesetz, mit dem ein Bündel von Steuerrechtsänderungen vorgenommen wird, wurde in dritter Beratung in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 20/4729) angenommen.