Das Bundesamt für Justiz (BMJ) wird für die verspätete Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag vor dem keine Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten.
Das BMF hat am den Entwurf eines "Zweiten Jahressteuergesetzes 2024" an diverse Verbände zur Stellungnahme übersandt. Geplant ist u.a. die Überführung der Steuerklassen III und V in das sog. Faktorverfahren.
Am wurde das "Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften" im BGBl. 2024 I Nr. 120 verkündet. Teil des Gesetzes ist die Änderung des Handelsgesetzbuchs in den §§ 267 Abs. 1 und 2, 267a Abs. 1 Satz 1 sowie 293 Abs. 1 Satz 1 HGB.
Die Bundesregierung hat am einen Gesetzentwurf zur Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung beschlossen. Geplant ist, die monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht um rund 25 % anzuheben.
Das Bundesamt für Justiz hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz beschlossen, die Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse mit dem Bilanzstichtag zu verlängern.
In Reaktion auf die Verbreitung moderner Zahlungs- und Investmentmethoden, insbesondere der wachsenden Bedeutung von Kryptowerten, hat die OECD im Auftrag der G20 den gemeinsamen Meldestandard (Common Reporting Standard – CRS) aktualisiert. Dieser ist seit 2017 Grundlage für den weltweiten automatischen Finanzkonteninformationsaustausch.