Am hat der Bundesrat dem Zukunftsfinanzierungsgesetz zugestimmt, das der Bundestag nur wenige Tage zuvor am verabschiedet hatte. Das Gesetz kann nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach verkündet werden.
Die Bundesregierung will den Aufbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge stärker unterstützen. Hierfür sind zwei neue Förderangebote geplant – sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen. Gesamtvolumen: 900 Millionen Euro. Beide Programme sollen in den kommenden Wochen und Monaten starten.
Das BMF hat am 12.4.2023 den Entwurf eines "Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen" (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) veröffentlicht
Mit dem Jahreswechsel treten eine Reihe neuer gesetzlicher Regeln in Kraft. Das BMF informiert über ausgewählte Neuregelungen im Jahr 2023.
Das ändert sich 2023:
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
Der Bundestag hat am Freitag, 2.12.2022, den Entwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz 2022 (BT-Drucks. 20/3879, BT-Drucks. 20/4229, BT-Drucks. 20/4445 Nr. 7) gebilligt. Das Gesetz, mit dem ein Bündel von Steuerrechtsänderungen vorgenommen wird, wurde in dritter Beratung in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 20/4729) angenommen.
Der Bundestag hat am 20.10.2022 den Gesetzentwurf für die Zahlung einer Energiepreispauschale an Rentner und für Änderungen der Verdienstgrenze bei den Midijobs in 2./3. Lesung beschlossen (BT-Drucks. 20/3938). Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (BT-Drucks. 20/4095) und ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit zugrunde (BT-Drucks. 20/4102).
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich am 13.10.2022 in Abstimmung mit dem BMF auf eine einmalige Fristverlängerung für die Erklärungsabgabe bei der Grundsteuer verständigt. Statt am 31.10.2022 läuft die Frist nunmehr am 31.1.2023 ab.
Hierzu führt die Finanzbehörde Hamburg u.a. weiter aus:
Rentner sowie Versorgungsempfänger des Bundes sollen eine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes (BT-Drucks. 20/3938) der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, der am 13.10.2022 erstmals im Bundestag beraten werden soll.
Rentner sollen eine Energiepreispauschale von 300 Euro brutto erhalten. Außerdem soll die Midi-Job-Grenze auf 2.000 Euro angehoben werden. Die Bundesregierung hat am 5.10.2022 eine Formulierungshilfe für einen "Gesetzentwurf zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs" beschlossen.
Der unabhängige Wissenschaftliche Beirat beim BMF hat am 17.8.2022 seine aktuelle Stellungnahme zum langfristigen kapitalgedeckten Vermögensaufbau in der Altersvorsorge vorgelegt.
Vor dem Hintergrund des im Koalitionsvertrag verankerten Reformvorschlags zum Einstieg in die teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung und den Prüfaufträgen zur Weiterentwicklung der privaten Altersvorsorge hat sich...