Entwurf eines „Zweiten Jahressteuergesetzes 2024“ (BMF)
Wolfgang Kunert, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Nürnberg Andreas Rupp, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Kunert und Rupp Steuerberatungsgesellschaft GmbH, Rechtsanwalt Wolfgang Kunert, Wirtschaftsprüfer Andreas Rupp
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Entwurf eines „Zweiten Jahressteuergesetzes 2024“ (BMF)

Das BMF hat am  den Entwurf eines „Zweiten Jahressteuergesetzes 2024“ an diverse Verbände zur Stellungnahme übersandt. Geplant ist u.a. die Überführung der Steuerklassen III und V in das sog. Faktorverfahren.

Danach sind u.a. folgende Maßnahmen geplant:

Anpassungen des Einkommensteuertarifs

  • Anhebung des in den Einkommensteuertarifs integrierten Grundfreibetrags um 300 € auf 12 084 € im Jahr 2025 und ab 2026 Anhebung um 252 € auf 12 336 €
  • Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für den Veranlagungszeitraum 2025 um 60 € auf 6 672 € und ab dem Veranlagungszeitraum 2026 Anhebung um 156 € auf 6 828 €
  • Anpassung der übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026 (mit Ausnahme des Eckwerts der sog. „Reichensteuer“)
  • Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026

Umsetzung von Aufträgen aus dem Koalitionsvertrag

  • Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren
  • Anpassungen bei den Regelungen zur Gemeinnützigkeit
  • Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen

Weitere Maßnahmen

  • Anhebung des Kindergeldes ab Januar 2025 von 250 € auf 255 € monatlich
  • Steuerbefreiung der Stiftung Generationenkapital
  • Digitalisierung der Sterbefallanzeigen

Quelle: Referentenentwurf für ein Zweites Jahressteuergesetz 2024 – JStG 2024 II, Stand: , 10:56 Uhr (il)

Fundstelle(n):
NWB YAAAJ-70874