Gesetzgebung | Mindestlohn soll ab 1.10.2022 steigen (BMAS)
Wolfgang Kunert, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Nürnberg Andreas Rupp, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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Gesetzgebung | Mindestlohn soll ab 1.10.2022 steigen (BMAS)

  • Kunert + Rupp
  • 30. März 2022

Der Koalitionsausschuss hat sich am 23.3.2022 auf ein Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten geeinigt.

Hintergrund: Die Regierungskoalition hat sich bereits im Koalitionsausschuss vom 23.2.2022 auf ein Paket zur Entlastung der Bürger sowie von Unternehmen geeinigt. (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 24.2.2022). Dazu zählt u.a. die Unterstützung zur Senkung der Stromkosten durch die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage ab dem 1.7.2022, die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages, des Grundfreibetrages, der Fernpendler-Pauschale, der Heizkostenzuschuss und zahlreiche weitere Maßnahmen. Darüber hinaus hat die Koalition am 17.3.2022 eine Verdoppelung des Heizkostenzuschusses für Empfänger von Wohngeld, BAföG, Bundesausbildungshilfe oder Ausbildungsgeld beschlossen (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 18.3.2022).

Zur weiteren Entlastung der Bürger sollen nun die folgenden Maßnahmen zeitnah auf den Weg gebracht werden:

1. Energiepreispauschale

Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) wird einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Der Zuschlag soll die Begünstigten schnell und unbürokratisch erreichen und unabhängig von den geltenden steuerlichen Regelungen (Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie, steuerfreien Arbeitgebererstattungen, Job-Ticket) „on top“ gewährt werden. Er soll weitere Härten im Bereich der Energiepreise abfedern. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers bzw. des Dienstherren. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer.

Selbständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung. Um in Zukunft einen einfachen und unbürokratischen Weg für Direktzahlungen an die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, wird die Bundesregierung möglichst noch in diesem Jahr einen Auszahlungsweg über die Steuer-ID für das Klimageld entwickeln.

2. Familienzuschuss

Zur Abfederung besonderer Härten für Familien wird schnellstmöglich für jedes Kind ergänzend zum Kindergeld ein Einmalbonus in Höhe von 100 Euro über die Familienkassen ausgezahlt. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.

3. Einmalzahlung für Empfänger von Transferleistungen

Im Angesicht der gestiegenen Preisdynamik wird die bereits beschlossene Einmalzahlung von 100 Euro für Empfänger von Sozialleistungen um 100 Euro pro Person erhöht. Bei den jetzigen Energiepreisen ist davon auszugehen, dass zum 1.1.2023 die Regelbedarfe die hohen Preissteigerungen abbilden und damit angemessen erhöht werden.

4. Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate

Zur Reduzierung der Belastung der Bürger sowie der Wirtschaft, insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche durch die hohen Kraftstoffpreise, wird die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abgesenkt – befristet für drei Monate. Zugleich soll sichergestellt werden, dass die Absenkung an die Verbraucher weitergegeben wird.

5. Neun Euro/Monat für 90 Tage ÖPNV

Für 90 Tage wird ein Ticket für 9 Euro/Monat („9 für 90“) zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs eingeführt.Hinweis:

Die Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 23.3.2022 „Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten“ können Sie auf der Homepage des BMF einsehen. Dort finden Sie auch eine Zusammenfassung der zurzeit auf den Weg gebrachten Maßnahmen.

Quelle: BMF online, Meldung v. 24.3.2022 (il)