09 Okt. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen (BMF)
Das BMF hat am den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen veröffentlicht.
Hintergrund: Kryptowerte und die um sie entstandenen Märkte sowie Handels- und Investitionsmöglichkeiten haben sich in den letzten Jahren stark weiterentwickelt und im Kapitalmarkt etabliert. Die ertragsteuerrechtliche Einordnung als „andere Wirtschaftsgüter“ unter den allgemeinen Auffangtatbestand der sonstigen Einkünfte wird dem zunehmend nicht mehr gerecht. Angesichts dieser Entwicklung hat das BMF einen Referentenentwurf zum „Gesetz zur Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen“ erarbeitet und in die Ressortabstimmung gegeben, auf dessen Grundlage eine Kabinettsbefassung vorgesehen ist.
Die Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen sieht vor, dass künftig mit Kryptowerten erzielte Einkünfte als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterliegen.
Quelle: BMF online (lb)