09 Okt. Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Einführung einer Kassenpflicht (BMF)
Das Bundeskabinett hat am den Gesetzentwurf des BMF zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf setzt das BMF den Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität weiter um. Hierüber informiert das BMF.
Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:
- Offene Ladenkassen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 € sollen ab dem Jahr 2028 durch elektronische Kassensysteme ersetzt werden. Diese Kassenpflicht schränkt Missbrauchsmöglichkeiten ein und erhöht die Möglichkeiten, Steuerhinterziehung aufzudecken. Diejenigen, die bei Bargeschäften betrügen, schaden der großen Mehrheit der Einzelhändler sowie anderen Unternehmen, die korrekt ihre Steuern zahlen.
- Ausgenommen von der Kassenpflicht sind Steuerpflichtige, die im Jahr Barumsätze im Wert von unter 12.000 € haben. Weitere Ausnahmen können nach der Verabschiedung des Gesetzes durch eine Rechtsverordnung geregelt werden. Dabei kommen etwa Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern oder die Direktvermarktung in Landwirtschaftsbetrieben in Betracht.
- Die Ausstellung eines Papierbelegs auch für kleine Umsätze ist ein bürokratischer Aufwand für Unternehmen sowie für Verbraucher. Deshalb sieht der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf vor, dass die Ausgabe von Papierbelegen ab dem Jahr 2028 durch die Bereitstellung digitaler Belege ersetzt werden soll.
Quelle: BMF online, Meldung v. (lb)