Entwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (BMF)
Wolfgang Kunert, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Nürnberg Andreas Rupp, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Kunert und Rupp Steuerberatungsgesellschaft GmbH, Rechtsanwalt Wolfgang Kunert, Wirtschaftsprüfer Andreas Rupp
17731
post-template-default,single,single-post,postid-17731,single-format-standard,wp-custom-logo,bridge-core-3.0.2,qodef-qi--no-touch,qi-addons-for-elementor-1.5.4,qode-page-transition-enabled,ajax_updown_fade,page_not_loaded,,qode-theme-ver-28.8,qode-theme-bridge,disabled_footer_bottom,qode_header_in_grid,wpb-js-composer js-comp-ver-6.9.0,vc_responsive,elementor-default,elementor-kit-5

Entwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (BMF)

Das BMF hat den Entwurf einer „Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung“ (Stand: ) veröffentlicht.

Folgende Regelungen sind vorgesehen:

  • Im Wesentlichen sollen mit der Verordnung redaktionelle Änderungen sowie verschiedene Klarstellungen umgesetzt werden.
  • Weiterhin soll die Anwendungsregelung des § 9 KassenSichV auf Wegstreckenzähler, die über die INSIKA-Technik verfügen, ausgeweitet werden, so dass Mietwagen ebenfalls von der Übergangsregelung profitieren können. Die bislang geltende Einschränkung der Übergangsregelung bei einem Fahrzeugwechsel soll aufgehoben werden. Zudem soll der Zeitraum der Übergangsregelung bis zum  verlängert werden.
  • Die bisherige Bestimmung zur Anwendung der Kassensicherungsverordnung auf Wegstreckenzähler durch ein BMF-Schreiben soll in die Verordnung übernommen werden. Darüber hinaus sollen schon vor dem  in den Verkehr gebrachte Wegstreckenzähler mit einer digitalen Schnittstelle ab 2026 in den Anwendungsbereich aufgenommen werden.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB MAAAJ-75988